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Umweltplanung
Umweltverträglichkeitsstudie, Umweltbericht
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) stellt den fachplanerischer Beitrag zur Ermittlung, Beschreibung und fachlichen Bewertung der
voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Bauvorhabens auf die Schutzgüter Klima, Wasser, Boden, Luft, Mensch, Landschaft, Kulturgüter, Pflanzen und Tiere dar.
Durch die Wahl einer umweltverträglichen Lösung besteht die Möglichkeit, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu vermindern.
Der Umweltbericht gibt eine hinreichende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Flächennutzungs- oder
Bebauungsplans und soll dabei vernünftige Planungsalternativen anbieten.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) hat die Aufgabe sich mit den zu erwartenden Beeinträchtigungen die bei einem Bauvorhaben, das Eingriffe in die Natur und Landschaft erfordert, auseinanderzusetzen. Insbesondere sind die Schutzgüter Klima, Wasser, Boden, Luft, Mensch, Landschaft, Kulturgüter, Pflanzen und Tiere zu betrachten und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung sowie Kompensation dieser Eingriffe aufzuzeigen.
Schutzwürdigkeitsgutachten
Schutzwürdigkeitsgutachten beinhalten, ob und in welchem Umfang ein Landschaftsteil aufgrund seiner floristischen und faunistischen Besonderheiten ausdrücklichen Schutzes bedarf.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für bestehende oder neu auszuweisende Schutzgebiete werden auf Grundlage von vorhandenen und neu erhobenen faunistischen und floristischen Daten speziell abgestimmte Pflege- und Entwicklungskonzepte erarbeitet. Die Maßnahmen orientieren sich an den aktuellen Zielvorstellungen des Naturschutzes und sollen in erster Linie den Erhalt und die Stärkung der lokalen Populationen fördern.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP)
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung untersucht die Auswirkungen einer Planung oder eines Bauvorhabens auf Tier- und Pflanzenarten, die unter einen besonderen gesetzlichen Schutz gestellt sind. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die europäischen Vogelarten, die den Schutzvorschriften der Art. 5, 9 Vogelschutzrichtlinie unterliegen, sowie um die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, für die spezielle Erhaltungsvorschriften (Art. 12, 16 FFH-RL) gelten (z.B. Kammmolch, Ameisen-Bläulinge).
Referenzen
Referenzen Umweltplanung
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