Umweltbuero-Cladonia.de Gutachten FFH-Richtlinie
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FFH-Richtlinie
Das Büro "Cladonia" übernimmt Untersuchungen für FFH-Managementplanung und FFH-Monitoring zu ausgewählten Arten (Kammmolch, Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Laubfrosch, Schlingnatter, Zauneidechse, Große Moosjungfer, Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, Frauenschuh, Rentierflechten). Weitere Arten auf Anfrage.
FFH-Managementpläne
Für FFH-Gebiete werden so genannte Managementpläne erstellt. Beginnend mit einer umfangreichen Bestandsaufnahme und Bewertung werden anschließend Maßnahmen zum Erhalt der schützenswerten Arten und Lebensräume im Gebiet abgeleitet. In einem intensiven Beteiligungsprozess werden diese diskutiert und abgestimmt; Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft. Der aufgestellte Plan enthält schließlich konkrete Schutz- und Erhaltungsziele sowie Maßnahmen und ist für die Naturschutzbehörden verbindlich.
FFH-Monitoring
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse.
FFH-Vorprüfung
Für Pläne und Projekte ist zunächst in einer FFH-Vorprüfung i.d.R. auf Grundlage vorhandener Unterlagen zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Prüfgegenstand einer FFH-VP sind somit die Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten, Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
Referenzen
Referenzen FFH-Management & FFH-Fundortmonitoring
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